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AGB

      § 1. Die Beratungsleistung

Die Beratungsleistung wird von mir, Ann-Christin Nöh, derzeit in der medizinischen, universitären Ausbildung, telefonisch, persönlich oder durch Email erbracht. Die Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine ärztliche Behandlung oder Therapie. Die Einnahme von Präparaten und empfohlenen Lebensmitteln soll bei Unklarheit oder Allergierisiko nur nach ärztlicher Rücksprache erfolgen.
Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernommen werden. Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab und kann nicht garantiert werden. Ebenso wird keine Garantie für gesundheitliche physische oder psychische (Folgeschäden übernommen, sofern diese nach einer Beratung durch Ann-Christin Nöh auftreten. 

§ 2. Schweigepflicht

Ich bin der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Ernährungsberatung hinaus.

§ 3. Zahlungsbedingungen

Die persönliche Beratung ist beim ersten Termin in bar zu zahlen, Folgeberatungen und -leistungen können in bar oder auf Rechnung ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Konto:           

apo Bank IBAN: DE96 3006 0601 0005 5723 41, BIC DAAEDEDDXXX (Inhaber Ann-Christin Nöh) überwiesen werden. Der Betrag muss innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug bzw. spätestens vor dem vereinbarten Termin auf o.g. Konto eingegangen sein. Mit dem Ausgang der von mir gestellten Rechnung an den Kunden, und der damit vereinbarten Dienstleistung, verpflichtet sich der Kunde den Rechnungsbetrag an o.g. Konto zu begleichen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten für jedes Mahnschreiben EUR 5,00 an Mahnspesen als vereinbart. Sollte ein Kunde die vereinbarte und von ihm in Vorfeld überwiesene Leistung nur teilweise, oder gar nicht in Anspruch nehmen wollen – und bricht die Ernährungsberatung ab, so wird der bereits überwiesene Betrag nicht rückerstattet. Der Kunde bestellt eine auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Beratungsleistung, die nach Erbringung bzw. Erhalt nicht mehr rückgabefähig ist. Die Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts nach Beginn der Erbringung der Leistung ist daher nicht mehr möglich.

    

§ 4. Terminabsagen

Sie reservieren als Auftraggeber einen verbindlichen Gesprächstermin mit einer vereinbarten Gesprächszeit. Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, verpflichtet Sie sich dazu, den Termin spätestens 24 h zuvor abzusagen. Andernfalls kann der Leistungserbringer Ihnen nach § 615 BGB die für den Termin vereinbarte Zeit privat in Rechnung stellen. Sollte ein Termin ohne Ankündigung nicht in Anspruch genommen werden, wird aufgrund der Umstände und der nicht mehr möglichen Vermittlung des gebuchten Termins eine Stornogebühr von 100% der gebuchten Beratungsleistung fällig.

§ 5. Durchführung der Ernährungsberatung

Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, z.B. Beratung und nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Sie verpflichten sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

§ 6. Schutz des Eigentums

Sie verpflichten sich, dass die im Rahmen der Ernährungsberatung von mir erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Sie erhalten das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind ausschließlich personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar.

§ 7. Gewährleistung   Ich bin bemüht, alle Tätigkeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze (z.B. auf der Grundlage der Standards der DGE (Deutschen Gesellschaft für Ernährung) in ihrer aktuellen Fassung) zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistungen für den Inhalt solcher Empfehlungen übernehme ich nicht: Der Erfolg der Ernährungsberatung liegt zum größten Teil außerhalb meines Einflussbereiches und hängt wesentlich von Ihrer Mitarbeit ab und kann deshalb nicht garantiert werden. Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden.

§ 8. Haftung   Eine Haftung für den Erfolg der Beratung sowie für mögliche negative Folgen (inkl. direkte oder indirekte Folgeschäden) durch die Beratungstätigkeit wird in jedem Fall ausgeschlossen. Die Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich Folgeschäden (physisch, psychisch und Vermögens- sowie Sachschäden), die sich aus dem Gebrauch der Informationen ergeben, ist ausgeschlossen. Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab und kann nicht garantiert werden.  Eine Haftung für Entscheidungen und Handlungen, die auf die Beratung folgen wird ebenfalls nicht übernommen. Maßnahmen, die Sie anschließend durchführen und Empfehlungen, denen Sie folgen, sind eigenverantwortlich zu tragen und auch hier besteht von der Beraterseite keine Haftung.

§ 9.Schlussbestimmungen  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 10. Schlichtungsklausel  Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein
Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten.

§ 11. Salvatoresche Klausel Sollten in diesen Vertrag einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche wirksam ist und welche nach Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle von auftretenden Rechtslücken.

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